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U.E.T.A. Europäischer Tattooverband BIO-Tattoo - endlich ein UrteilEin Tätowierer, der einem Kunden zusichert, die Tätowierung werde sich in jedem Fall binnen drei bis sieben Jahren wieder vollständig verflüchtigen, weil sie ja nur in die oberste Hautschicht "eingefräst" werde und im Übrigen ja auch nur "Biofarben" verwendet würden, hat seinem Kunden Schadensersatz zu leisten, wenn die Tätowierung (im aktuell behandelten Fall ein Sonnensymbol rund um den Bauchnabel) nach fast zehn Jahren lediglich etwas verblasst, aber immer noch deutlich sichtbar ist. Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.10.2008 - Aktenzeichen: 7 U 125/08 - Pressemitteilung des OLG Karlsruhe |
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